Wasserhygiene – Ingenieur- und Technikleistungen
Unabhängige Beratung und persönliche Betreuung durch qualifizierte und zertifizierte Ingenieure und Techniker
Wasser, mit dem Menschen in Berührung kommen muss so beschaffen sein, das es nicht gesundheitsgefährdend ist (§ 37 Infektionsschutzgesetz). Die Sicherstellung einer einheitlich hohen Qualität von Trinkwasser wird durch die Trinkwasserverordnung in ihrer letzten Überarbeitung von 2023 geregelt. Der Gesetzgeber unterscheidet hier zwischen verschiedenen Arten von "Versorgern", angefangen bei großen Wasserwerken über Hausbrunnen, Schiffe, Flugzeuge, zeitweilige Wasserverteilungen bis zu der Verteilung in Gebäuden. Die jeweiligen Betreiber oder Inhaber haben zahlreiche Auflagen zu erfüllen.
Zur Prävention einer Verbreitung von Legionellen durch die Luft ist seit September 2017 die Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider (42. BImSchV) gültig. In diesen Anlagen ist das versprühte Wasser engmaschig zu überwachen. Auch in diesem Fall haben die jeweiligen Betreiber oder Inhaber verschiedene Pflichten zu deren Erfüllung wir umfangreiche Leistungen bieten.
Wir bieten Probenahmen und Analyse von:
- Trinkwasser aus Brunnenanlagen und Trinkwasser-Installationen
- Wasser aus leitungsgebundenen sowie nicht leitungsgebundenen Wasserspendern
- Schwimm- und Badewasser
- Wasser aus Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern
- Wasser aus Raumlufttechnischen Anlagen
- Wasser aus geschlossenen Heiz- und Kühlkreisläufen
- Wasser aus Solarthermie- und Wärmepumpenanlagen
sowie Beratungsleistungen:
- Erstellung von Gefährdungsanalysen nach § 16 Absatz 7 Nr. 2 TrinkwV
- Ortsbegehung und Erstellung von Probenahmeplänen
Suchcode: wasser123
Wasserhygiene – Laborleistungen
Informationen zu unseren Probenahmen im Trinkwasser, Bade- und Schwimmbadwasser, Heizungswasser, Speisewasser und unseren weiteren Untersuchungsumfang finden Sie hier.