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Technik und Kosten im Einklang

Mittlerweile sind viele Lüftungs- und Klimaanlagen in Gebäuden mehr als 20 Jahre alt. Für diesen Anlagenbestand
fordert § 12 EnEV 2009 auf der Grundlage der europäischen Richtlinie 2002/91/EG eine energetische Inspektion.

  • Datenerhebung durch zugelassene, sachkundige Ingenieure
  • Umfassende Systemanalyse (Lüftungskonzept, Anlagenlauf- und Schaltzeiten, Hygienischer Mindestluftwechsel, Gebäudenutzungsprofil usw.)
  • Bewertung Anlagendimensionierung zu Kühlbedarf (Energiebilanz)
  • Durchführung von Messungen an der Anlage (Zu- und Abluftvolumenstrom, Stromaufnahme Ventilatoren,
    Statischer Druck Ventilatoren)
  • Berechnung des Energiekennwertes der RLT-Anlage
  • Empfehlungen zur energetischen Optimierung der RLT-Analge
 
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